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  1. Mit uns rechnen Sie Ihre Krankenfahrten zum Hausarzt oder zur Dialyse einfach online per Datenträgeraustausch (DTA) ab. Schnell, sicher und vor allem wann Sie wollen. Mit DMRZ.de sind Abrechnungen von jedem Computer oder Tablet möglich.

  2. Sollte eine Rechnung abgesetzt werden, so können Sie schnell und einfach eine Korrektur der Rechnung bzw. des Abrechnungsfalls vornehmen. Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie es geht und was Sie dabei beachten müssen.

  3. 1. Juli 2020 · Taxi- und Mietwagenunternehmer, die Krankenfahrten schnell und günstig über den Cloud-Dienst des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ.de) elektronisch abrechnen, sind bereits im preiswerten Einsteigertarif „Flex“ vor Erstattungsabzügen durch die Krankenkassen geschützt.

  4. Taxi- und Mietwagenunternehmer machen bei der Abrechnung mit DMRZ.de jetzt richtig Tempo! Mithilfe der App „myDMRZ Krankentransport“ (für Android und iOS) und der innovativen Funktion "SmartSnapp" lassen sich Transportscheine einfach fotografieren und auf DMRZ.de hochladen.

    • Krankenfahrten Streng geregelt
    • Der Unterschied Zwischen einem Krankentransport und einer Krankenfahrt?
    • Definition Krankentransport
    • Voraussetzungen für Eine Krankenfahrt
    • Verfahrensablauf für Eine Krankenfahrt
    • Verordnung Zur Krankenbeförderung
    • Erforderliche Unterlagen für Eine Krankenfahrt
    • Die Kosten für Eine Krankenfahrt
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    • Taxi Krankenfahrten

    Wer krank oder in seiner Mobilität eingeschränkt ist, benötigt oft eine Transportmöglichkeit für den Weg in die behandelnde Praxis, ins Krankenhaus oder zur Reha-Maßnahme. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist die Übernahme der Kosten für eine Patientenbeförderung eng geregelt.

    Ein Krankentransport unterscheidet sich im Wesentlichen von einer Krankenfahrt darin, dass eine medizinische Fachkraft den Transport begleitet. Bei einer Krankenfahrt wird die Fahrt gegebenenfalls von einem Angehörigen oder einer Alltagsassistentin begleitet, der zwar beim Ein- und Aussteigen hilft und Sie auch auf dem Weg zum Ziel begleitet und wi...

    Krankentransport, oft auch als Krankenbeförderung bezeichnet, beschreibt eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dabei meint der Begriff genauer den sogenannten Qualifizierten Krankentransport. Dieser Begriff ist in den Landesrettungsdienstgesetzen geregelt. Da Rettungsdienst Ländersache ist, hat jedes deutsche Bundesland ein eige...

    Voraussetzung für die Übernahme der Fahrkosten ist immer eine ärztliche Verordnung. Diese sollte regulär vor der Beförderung ausgestellt werden. Nur in Ausnahmefällen, insbesondere in Notfällen, kann die Beförderung nachträglich verordnet werden. Von einem Notfall spricht man, wenn sich die Patientin oder der Patient in Lebensgefahr befindet oder s...

    Holen Sie sich von Ihrem zuständigen Arzt eine „Verordnung zur Krankenbeförderung“, die Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen. Reichen Sie nach der Fahrt die ärztlichen Verordnungen bei Ihrer Krankenkasse zur Abrechnung ein. Hinweise:Die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ gilt in der Regel für eine Hin- und Rückfahrt.

    Es gibt spezielle Verordnungsformulare für die Krankenbeförderung von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Diese Verordnung ist vom Arzt auszufüllen. Der verordnende Arzt muss folgende Dinge auf den Verordnungen konkret benennen: 1. Grund der Beförderung 2. Genehmigungsfreie Fahrten Die Fahrten sind von dem Versicherten immer zu quittieren. Hier...

    Der Fahrer der Krankenfahrt benötigt zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse folgende Angaben: 1. Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum, 2. die Anschrift Ihrer Krankenkasse, 3. ggf. die Nummer des Befreiungsausweises, 4. Ihre Unterschrift auf einem Abrechnungsbeleg und 5. die ärztliche Verordnung.

    Versicherte müssen einen Teil der Beförderungskosten selbst schultern. Die Kosten für eine Krankenfahrt werden in der Regel bis auf einen geringen Eigenanteil von mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro (grundsätzlich gilt 10 Prozent des Fahrpreises) von den Krankenkassen übernommen. Nur Versicherte, deren Zuzahlungen die Belastungsgrenze nach ...

    Liegt eine Verordnung für einen Krankentransport vom Krankenhaus nach Hauseoder umgekehrt vor und ist eine stationäre Behandlung oder Nachbehandlung geplant, übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür. In diesem Fall ist es nicht notwendig, sich vorab bei der Kasse eine Genehmigung einzuholen.

    Bei einer Krankenfahrt mit dem Taxi werden Sie von zu Hause an Ihrer Wohnungstür abgeholt. Der Fahrer begleitet Sie und hilft Ihnen, die Gehstrecken zu Ihrem Zielort zu bewältigen. Damit Sie nicht in Vorkasse treten müssen, sollten Sie die Verordnung des Arztes vor Antritt der Taxifahrt bestellen, sodass Sie bei Ihrer Ankunft in der Praxis bereitli...

  5. Ideal für Taxizentralen: So schnell und einfach rechnen Sie für Ihre Mitglieder Krankenfahrten und -transporte mit den Krankenkassen ab. Inklusive Taxisoftware!

  6. Für eine rasche und reibungslose Abrechnung mit den Kostenträgern tippen Sie Ihre Krankenfahrten selbstständig im DMRZ.de-System ein. Dazu gibt es die Maske „Abrechnungsfälle“, in der Sie Ihre Transportscheine erfassen.

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