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  2. Die Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten besteht seit 1994 als gemeinnütziger Verein. UP und deren Beratungsdienstleistungen werden im Wesentlichen durch die Mitgliederbeiträge der angeschlossenen Anwältinnen und Anwälte finanziert.

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  4. Die Anwältinnen und Anwälte der UP können Ihnen Ratschläge zum Vorgehen geben und Ihre Erfolgschancen einschätzen. Die UP klärt wer zahlen muss bei Unfällen mit dem öffentlichen Verkehr, dem Fahrzeug oder nach einer ärztlichen Behandlung wie auch einem Werkfehler.

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    Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten Antworten auf Fragen zum Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht, Gratisnummer: 0800 707 277

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