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  1. Der Aktionär, auch Anteilseigner (englisch Shareholder) ist der Inhaber eines in einer Aktie verbrieften Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien („Kommandit-Aktionär“) und damit mitgliedschaftlich an ihr beteiligt.

  2. Rechtschreibung. ⓘ. Worttrennung. Ak|ti|o|när. Bedeutung. ⓘ. Gesellschafter einer Aktiengesellschaft; Aktieninhaber. 💡. Verwendung der Personenbezeichnung. In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker ) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen.

  3. Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft (AG) und somit Teilhaber am Unternehmen. Zu den wichtigsten Rechten des Aktionärs zählen das Recht zur Teilnahme an der Generalversammlung, das Stimmrecht und bestimmte Auskunftsrechte. Er hat ferner Anspruch auf einen Anteil am Unternehmensgewinn.

  4. 19. Nov. 2023 · Aktionäre sind Eigentümer von Aktien einer Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Sie sind Miteigentümer an einem Unternehmen.

  5. 1. Begriff: Ein Aktionär ist der Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft (AG), Societas Europaea (SE) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). 2. Legitimation: Bei Inhaberaktien legitimiert der bloße Besitz der Aktienurkunde den Inhaber als Aktionär; auf der Namensaktie war der Aktionär früher namentlich bezeichnet.

  6. Ein Aktionär (englisch „Shareholder“) ist ein Eigner von verbrieften Anteilen (Aktien) am Grundkapital einer AG oder KG auf Aktien. Aktionäre sind damit mitgliedschaftlich an einem...

  7. Ein Aktionär ist eine Person oder eine juristische Entität, die Eigentum an einer oder mehreren Aktien einer Aktiengesellschaft hält. Im Kontext des Börsenhandels bezieht sich der Begriff Aktionär auf einen Investor, der Aktien eines börsennotierten Unternehmens kauft und somit Anteile am Eigenkapital des Unternehmens erwirbt.