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  1. fuehrerausweise.ch › ausweiskategorien › kategorie-a1Kategorie A1 - Führerausweise

    Ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h. Wird nach vollendetem 16. Altersjahr die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Motorräder geführt werden.

    • Für Die Kategorie A1
    • Für Die Kategorie A unbeschränkt
    • Für Die Kategorie D1

    Wenn Sie den Führerausweis der Kategorie B schon haben, können Sie bei uns einen Lernfahrausweis der Kategorie A1 lösen. Nach Absolvierung des Motorrad-Grundkurses von zwölf Stunden innerhalb von vier Monaten, erhalten Sie die Kategorie A1 ohne praktische Prüfung. Die Fahrschule bestätigt Ihren Kursbesuch. Danach können Sie uns Ihren Führerausweis ...

    Sie können nach zwei Jahren Fahrpraxis ohne Ausweisentzug die Kategorie A unbeschränkt beantragen, wenn 1. Sie den Führerausweis der Kategorie A bis 25/35 kW zwischen dem 1. April 2003 und dem 31. Dezember 2020 mit Grundkurs und praktischer Prüfung gemacht haben oder 2. Sie den Lernfahrausweis der Kategorie A bis 35kW bis zum 31. Dezember 2020 erwo...

    Wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie die Kategorie D1 beantragen: 1. Sie besitzen den Führerausweis der Kategorien C1 oder C, 2. Sie sind mindestens 21 Jahre alt und 3. Sie können eine Fahrpraxis (mindestens Kategorie B) von mindestens einem Jahr ohne Ausweisentzug vorweisen. Um die entsprechende Kategorie zu erhalten, können Sie...

  2. Du lernst mit den offiziellen ASA Theoriefragen auf die Motorrad Theorieprüfung. Lerne in Blöcken, mit Lernkarten oder lerne iterativ bis Du alle Theoriefragen richtig beanwortest. Jede Theoriefrage wird einfach erklärt.

  3. Theorieprüfung Motorrad A1. Damit du für die theoretische Motorradprüfung A1 zugelassen wirst, musst du vorab ein Anmeldeformular ausfüllen. Dieses Formular erhältst du über dein zuständiges Strassenverkehrsamt, deine Fahrschule oder beim Polizeiposten in deiner Nähe.

  4. 15 Jahre: Motorräder (Kleinmotorräder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h. 16 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW).

  5. Mit der Führerausweis-Kategorie A1 dürfen Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren gefahren werden (früher in der Schweiz ab 18 Jahren). Für die neue EU-Klasse AM gilt ein Mindestalter von 15 Jahren (früher in der Schweiz 16 Jahre).

  6. Seit dem 19.01.2013 darfst du mit einem A1 Führerschein in der Schweiz mit mehr als 80km/h durch die Straßen brettern. Denn zu diesem Zeitpunkt wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für Motorradfahrer, die jünger sind als 18 Jahre, aufgehoben.