Yahoo Web Suche

Suchergebnisse

  1. Das Amt für Jugend und Familie bietet Beratung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien in Oldenburg. Es ist zuständig für Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendschutz, Kindertagesbetreuung, Freizeitstätten und mehr.

  2. serviceportal.oldenburg.de › buergerservice › verwaltungServiceportal Stadt Oldenburg

    Amt für Jugend und Familie. Bergstraße 25. 26122 Oldenburg. Telefon: 0441 235-2406. Telefax: 0441 235-2154. E-Mail: jugend-familie [at]stadt-oldenburg.de. Zu den Aufgaben des Amtes für Jugend und Familie zählen unter anderem: Vormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschussleistungen, Jugendsozialarbeit und Jugendschutz.

  3. Erfahren Sie, wie das Amt für Jugend und Familie Kinder und Jugendliche vor Gefahren wie Sucht, Gewalt, Mobbing und Medien schützt. Informieren Sie sich über Gesetze, Verbote, Beratung und Aufklärung zu verschiedenen Themen.

  4. Das Jugendamt der Stadt Oldenburg ist zuständig für die Jugendhilfe, also für die Hilfe und Unterstützung für Kinder und Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten. Es bietet Beratung, Ansprechpartner, Kinderschutz, Elterngeld und mehr an.

    • Bergstr. 25, Oldenburg, 26122
    • 0441 2352406
  5. Sie müssen bei dem für Sie zuständigen Amt für Jugend und Familie einen Antrag stellen. Das Antragsformular sowie das dazugehörige Merkblatt und das Ergänzungsblatt für Kinder von 12 bis 17 Jahren finden Sie unter dem Punkt Formulare unten auf dieser Seite.

  6. serviceportal.oldenburg.de › buergerservice › verwaltungServiceportal Stadt Oldenburg

    Telefax: 0441 235-2154. E-Mail: jugend-familie [at]stadt-oldenburg.de. Montag bis Freitag: nach Vereinbarung. Leitung. Dienstleistungen. zurück. ServiceCenter der Stadt Oldenburg. Erreichbar von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr. Telefon 0441 235-4444 oder unter der Behördenrufnummer 115.

  7. Sie möchten sich bezüglich Adoptionsverfahren, Sorgerecht oder Kindererziehung beim Jugendamt von Oldenburg informieren? Kein Problem, denn Ihre Fragen können Sie gegenüber der Behörde für Jugend auf unterschiedlichen Wegen stellen.