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  1. Gemäß gesetzlicher Regelung in Art. 10a Abs. 2 BayGrStG wurde der BayernAtlas-Grundsteuer bis zum 30. November 2023 für die Erstellung der Grundsteuererklärung bereitgestellt und zum 1. Dezember 2023 abgeschaltet.

    • BayernAtlas Beta

      Der BayernAtlas – der Kartenviewer des Freistaates Bayern...

  2. Der BayernAtlas – der Kartenviewer des Freistaates Bayern mit Karten, Luftbildern und vielfältigen Themenkarten.

  3. www.geoportal.bayern.de › goto › grundsteuerBayernAtlas Beta

    Der BayernAtlas – der Kartenviewer des Freistaates Bayern mit Karten, Luftbildern und vielfältigen Themenkarten.

  4. 1. Juli 2022 · Die Grundsteuer wird in Bayern nach einem wertunabhängigen Flächenmodell berechnet, das ab 2025 gilt. Um die neuen Berechnungsgrundlagen zu ermitteln, müssen alle Grundstückseigentümer bis zum 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.

  5. 27. Juni 2022 · Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger kostenlos ausgewählte Katasterdaten für die Grundsteuererklärung über den BayernAtlas abrufen. Die Grundsteuererklärung muss ab 1. Juli 2022 online oder auf Papier abgegeben werden.

  6. Die Grundsteuer in Bayern ist zum Stichtag 1. Januar 2022 nach den Vorgaben des Bayerischen Grundsteuergesetzes neu festzusetzen. Die Berechnungsgrundlage wird von den Finanzämtern auf Basis einer Grundsteuererklärung ermittelt.

  7. 14. März 2022 · Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht. Aufgrund der neuen Rechtslage sind neue Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer erforderlich. Daher sind alle Grundstückseigentümer aufgefordert, zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben.