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  1. Auf diesen Seiten erhalten Sie alle Informationen zur Beihilfezahlung und unserer Beihilfe-App

  2. Mit der Beihilfe NRW App können beihilfeberechtigte Personen im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen digital über ein Smartphone oder Tablet Anträge auf Zahlung einer Beihilfe einreichen.

  3. Beihilfeanspruch. Neben verbeamteten Personen im aktiven Dienst und im Ruhestand gehören Witwer/Witwen, hinterbliebene Personen aus eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie Waisen zu den beihilfeberechtigten Personen (§ 1 Absatz 1 BVO NRW).

  4. Die Zentrale Koordinierungsstelle Beihilfe (ZKB) bietet durch ein online-Angebot allgemeingültige Informationen zur Beihilfeverordnung NRW, Merkblätter und Formulare für Beihilfeberechtigte und Informationen für Beihilfestellen an. Derzeit sind diese Informationen noch hier angesiedelt.

  5. FAQ Beihilfe. Sehr geehrte Beihilfeberechtigte, da uns derzeit eine Vielzahl von Anfragen erreicht, möchten wir Ihnen nachstehend die häufigsten Fragen direkt beantworten. Wichtige Hinweise: Hier können nur allgemeine, verkürzte Antworten gegeben werden.

  6. Beihilfe. Grundlagen für den Erhalt. Anspruch auf Beihilfe. Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfen zu den Kosten in Krankheits- und Pflegefällen, Geburtsfällen und im Todesfall.

  7. Lehrkräfte an Real-, Gesamt- und Sekundarschulen, Gymnasien, Förderschulen sowie Referendarinnen und Referendare im Regierungsbezirk Düsseldorf finden hier Informationen zur Beihilfe und Ansprechpersonen. Als Lehrkraft an Grund- und Hauptschulen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Schulamt.

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